Rechner für den Kanton Thurgau
Was kostet Sie eine Rechnung, die Sie nicht mehr finden?
Ab dem 1. Januar 2029 fällt für selbstbewohntes Wohneigentum der Abzug der Unterhaltskosten weg. Was Sie in Ihr Haus investieren, wirkt steuerlich dann nur noch einmal: beim Verkauf, über die Grundstückgewinnsteuer. Und dort gilt im Thurgau die volle Beweislast: ohne Originalbeleg kein Abzug.
So viel Grundstückgewinnsteuer zahlen Sie zusätzlich, wenn dieser Beleg beim Verkauf fehlt. Bei 12 Jahren Besitzesdauer beträgt Ihr Satz im Thurgau 28,8 %.
Gilt nur für wertvermehrende Investitionen: Anbau, Ausbau, erstmalige Installation. Reine Reparaturen zählen hier nicht. Genau diese Unterscheidung nimmt Ihnen die Akte ab.
Wie der Satz zustande kommt
Der Kanton Thurgau besteuert den Grundstückgewinn proportional mit 40 Prozent. Ab dem sechsten Besitzjahr ermässigt sich die Steuer um 4 Prozent pro Jahr, höchstens um 72 Prozent. Der tiefste Satz von 11,2 Prozent ist nach 23 Jahren erreicht. Wer vor Ablauf von drei Jahren verkauft, zahlt einen Zuschlag von bis zu 36 Prozent.
Diese Seite rechnet zur Orientierung. Verbindlich rechnet die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau; Domagora leistet keine Steuerberatung.
Legen Sie die Akte an, solange die Belege noch da sind
Sie laden hoch, Domagora sortiert und trennt wertvermehrend von werterhaltend, mit Begründung, die Sie prüfen. Kostenlos, unbefristet, Daten in der Schweiz.