Vereinbarung

Fassung vom 7. Oktober 2026 (2026-10-07a)

Diese Fassung wird noch abschliessend geprüft. Bis dahin ist der Online-Start gesperrt: Domagora richtet jeden Verkauf persönlich ein und legt Ihnen die Vereinbarung in Ihrem Konto zur Zustimmung vor.

1. Parteien und Vertragsschluss

Diese Vereinbarung gilt zwischen Ihnen (Auftraggeberin oder Auftraggeber) und Domagora, Einzelunternehmen von Rudolf Lützow, Gottliebenstr. 6, 8280 Kreuzlingen, info@domagora.com (Domagora). Sie regelt den Verkauf der Liegenschaft, die in Ihrem Konto erfasst ist.

Sie bestätigen, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer dieser Liegenschaft sind oder von allen Eigentümern bevollmächtigt wurden. Gehört die Liegenschaft mehreren Personen oder ist sie die Wohnung der Familie, bestätigen Sie, dass alle Miteigentümer sowie Ihre Ehegattin, Ihr Ehegatte, Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner mit dem Verkauf einverstanden sind. Domagora kann jederzeit einen aktuellen Grundbuchauszug verlangen.

Stufe System: Die Vereinbarung kommt zustande, sobald Sie im Konto die Stufe wählen, dieser Vereinbarung zustimmen und auf «Verbindlich starten» klicken.

Stufen Begleitet und Mandat: Mit dem Klick auf «Verbindlich anfragen» stellen Sie Domagora einen verbindlichen Antrag. Die Vereinbarung kommt zustande, sobald Domagora den Antrag per E-Mail bestätigt. Bestätigt Domagora ihn nicht innert 3 Werktagen, sind Sie nicht mehr daran gebunden. Domagora ist nicht verpflichtet, einen Antrag anzunehmen.

Richtet Domagora Ihren Verkauf persönlich mit Ihnen ein, legt Domagora Ihnen die Stufe in Ihrem Konto vor. Die Vereinbarung kommt dann zustande, sobald Sie ihr im Konto zustimmen und auf «Verbindlich zustimmen» klicken. Die Vereinbarung kann auch schriftlich abgeschlossen werden.

Domagora bestätigt den Eingang Ihrer Erklärung unverzüglich per E-Mail und sendet Ihnen dabei den Wortlaut dieser Vereinbarung. Zeitpunkt, Stufe und Fassung Ihrer Zustimmung werden festgehalten.

Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz und gilt für Liegenschaften in der Schweiz.

2. Was Domagora leistet

Den Umfang bestimmen Sie mit der Stufe:

  • System (0,5 %): Sie verkaufen, das System führt. Domagora: Geführter Ablauf vom Preis bis zum Notar; Exposé-Generator und Vorlagen; Alle Anfragen an einem Ort, mit Erinnerungen. Sie: Fotos mit dem Assistenten aufnehmen; Anfragen beantworten, mit Antwortvorschlägen; Besichtigungen und Verhandlung führen.
  • Begleitet (1,5 %): Wir arbeiten, Sie zeigen Ihr Haus. Domagora: Preisempfehlung herleiten und schriftlich begründen; Exposé aus Ihren Fotos und Unterlagen erstellen; Inserate schalten, Anfragen beantworten, Termine planen; Angebote einordnen, Notartermin koordinieren. Sie: Fotos mit dem Assistenten aufnehmen; Besichtigungen vor Ort durchführen; Über Preis und Angebote entscheiden.
  • Mandat (2,5 %): Wir führen, Sie sehen alles. Domagora: Alles aus Begleitet; Fotos und Besichtigungen vor Ort; Verhandlung bis zur Beurkundung; Begleitung zum Notar und zur Übergabe. Sie: Entscheiden — und im Cockpit jeden Schritt mitverfolgen.

Stufe System: Domagora stellt Ihnen ausschliesslich die Software zur Verfügung. Domagora weist Ihnen keine Kaufinteressenten nach, vermittelt nicht und verhandelt nicht. Sie verkaufen selbst und in eigenem Namen. Die Stufe System ist kein Mäklervertrag.

Stufen Begleitet und Mandat: Domagora wird als Mäklerin für Sie tätig (Art. 412 ff. OR) und arbeitet mit der Sorgfalt einer gewissenhaften Beauftragten. Auf der Stufe Begleitet arbeitet Domagora ausschliesslich aus der Ferne; Fotos und Besichtigungen übernehmen Sie.

Die Stufe Mandat schliesst Arbeit vor Ort ein. Domagora bietet sie deshalb nur für Liegenschaften im Kanton Thurgau und in der angrenzenden Bodenseeregion an. Für Liegenschaften im Kanton Tessin bietet Domagora nur die Stufe System an.

Domagora schuldet sorgfältige Arbeit, aber keinen Erfolg: weder einen Verkauf noch einen bestimmten Preis noch eine bestimmte Verkaufsdauer. Eine Preisempfehlung ist eine Einschätzung aufgrund Ihrer Angaben und verfügbarer Vergleichswerte, kein Verkehrswertgutachten. Den Angebotspreis legen Sie fest.

3. Vergütung

Sie bezahlen nur, wenn Ihre Liegenschaft verkauft wird. Die Vergütung (auf der Website auch «Honorar» genannt) beträgt 0,5 % (System), 1,5 % (Begleitet) oder 2,5 % (Mandat) des Kaufpreises. Auf der Stufe System ist sie die Gebühr für die Nutzung der Software, auf den Stufen Begleitet und Mandat der Mäklerlohn.

Die Sätze verstehen sich einschliesslich einer allfälligen Mehrwertsteuer.

Kaufpreis ist die gesamte Gegenleistung, die der Käufer für die Liegenschaft erbringt, einschliesslich übernommener Schulden.

Massgebend ist die Stufe, die am Tag der öffentlichen Beurkundung gilt. Endet die Vereinbarung vorher, gilt die zuletzt gültige Stufe.

Der Anspruch entsteht mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags. Steht der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, entsteht er erst, wenn die Bedingung eingetreten ist. Domagora stellt Ihnen Rechnung; sie ist innert 30 Tagen zahlbar. Danach schulden Sie Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr.

Wird der beurkundete Kaufvertrag nicht vollzogen, ohne dass Sie dies zu vertreten haben, schulden Sie keine Vergütung. Eine bereits bezahlte Vergütung erstattet Domagora zurück.

Kommt kein Verkauf zustande, schulden Sie Domagora weder eine Vergütung noch Auslagen.

4. Wann die Vergütung geschuldet ist

Stufe System: Die Gebühr ist für jeden Verkauf der Liegenschaft geschuldet, der während der Dauer dieser Vereinbarung beurkundet wird. Sie ist der Preis für die Nutzung der Software und hängt nicht davon ab, auf welchem Weg der Käufer zu Ihnen gefunden hat.

Stufen Begleitet und Mandat: Sie erteilen Domagora einen Alleinauftrag. Der Mäklerlohn ist für jeden Verkauf der Liegenschaft geschuldet, der während der Dauer dieser Vereinbarung beurkundet wird, auch wenn Sie den Käufer selbst gefunden haben, er sich direkt bei Ihnen gemeldet hat oder ein Dritter ihn vermittelt hat. Die Parteien weichen damit ausdrücklich von Art. 413 Abs. 1 OR ab, wonach der Mäklerlohn nur geschuldet wäre, wenn der Verkauf infolge der Tätigkeit der Mäklerin zustande kommt.

Nach dem Ende: Die Vergütung ist auch geschuldet, wenn die Liegenschaft innert 12 Monaten nach dem Ende dieser Vereinbarung an eine Person verkauft wird, die während der Dauer als Interessentin oder Interessent im System erfasst war oder nach Ziffer 7 hätte erfasst werden müssen. Dasselbe gilt für den Verkauf an eine dieser Person nahestehende Person (Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, von ihr beherrschte Gesellschaften).

Dem Verkauf gleichgestellt sind Geschäfte, die wirtschaftlich dasselbe bewirken: der Tausch, die Ausübung eines eingeräumten Kaufrechts, die Einräumung eines Baurechts, der Verkauf eines Teils der Liegenschaft und der Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft, der die Liegenschaft gehört. Massgebend ist dann der Wert der Gegenleistung.

Keine Vergütung lösen aus: Schenkung, Erbgang und Erbteilung, die Übertragung unter Ehegatten oder eingetragenen Partnern sowie die Zwangsverwertung.

5. Auslagen

Stufe System: Die Kosten der Inserate auf den Immobilienportalen und weiterer Leistungen Dritter tragen Sie selbst. Sie bezahlen sie direkt beim jeweiligen Anbieter.

Stufen Begleitet und Mandat: Die Inserate auf den von Domagora gewählten Portalen und das Exposé sind in der Vergütung enthalten, auf der Stufe Mandat zusätzlich die Fotos vor Ort.

Weitere Kosten, etwa für amtliche Dokumente, einen Energieausweis oder Drohnenaufnahmen, stellt Domagora nur in Rechnung, wenn Sie ihnen vorher per E-Mail oder im Konto zugestimmt haben.

6. Stufe wechseln

Auf eine höhere Stufe können Sie jederzeit wechseln. Der Wechsel wird wirksam, sobald Domagora ihn per E-Mail bestätigt; Ziffer 1 gilt sinngemäss. Domagora übernimmt die zusätzliche Arbeit ab diesem Zeitpunkt. Für den Verkauf gilt dann der Satz der höheren Stufe.

Ein Wechsel auf eine tiefere Stufe ist nur im Einvernehmen mit Domagora möglich.

7. Ihre Pflichten

Damit der Verkauf funktioniert, sagen Sie zu:

  • Ihre Angaben zur Liegenschaft sind wahr und vollständig. Sie legen bekannte Mängel, Lasten (etwa Dienstbarkeiten, Mietverhältnisse, Vorkaufsrechte) und hängige Verfahren offen.
  • Sie prüfen jedes Exposé und jedes Inserat, bevor es veröffentlicht oder versendet wird, und geben es frei. Für den Inhalt sind Sie verantwortlich.
  • Sie erfassen jede Person, die sich für die Liegenschaft interessiert, im System, auch wenn sie sich direkt bei Ihnen meldet. Auf den Stufen Begleitet und Mandat verweisen Sie solche Personen an Domagora.
  • Sie melden Domagora die Beurkundung und den Kaufpreis innert 10 Tagen und legen auf Verlangen eine Kopie des Kaufvertrags vor. Das gilt auch für einen Verkauf nach Ziffer 4 Absatz 3.
  • Während der Dauer dieser Vereinbarung beauftragen Sie keinen anderen Makler mit dem Verkauf dieser Liegenschaft.
  • Sie verfügen über die Rechte an allen Fotos, Plänen, Texten und Unterlagen, die Sie hochladen. Sie erlauben Domagora, diese Inhalte für das Exposé, die Inserate und den Betrieb des Systems zu verwenden, solange diese Vereinbarung dauert.
  • Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim.

Machen Dritte gegen Domagora Ansprüche geltend, weil Ihre Angaben unrichtig waren oder Ihre Inhalte Rechte Dritter verletzen, stellen Sie Domagora davon frei.

8. Was Domagora nicht tut

Domagora handelt allein in Ihrem Interesse und nimmt vom Käufer keine Vergütung an.

Domagora schliesst für Sie keine Verträge ab und gibt in Ihrem Namen keine verbindlichen Erklärungen ab. Über Preis, Käufer und Bedingungen entscheiden Sie.

Domagora nimmt keine Gelder entgegen: weder Anzahlungen noch Reservationszahlungen noch den Kaufpreis.

Domagora erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt keine Gewähr für die Zahlungsfähigkeit von Interessenten. Einordnungen im System, etwa zur Grundstückgewinnsteuer, sind Orientierungshilfen. Den Kaufvertrag setzt das Grundbuchamt oder Notariat auf und beurkundet ihn.

9. Software und automatische Vorschläge

Das System erzeugt Vorschläge automatisch, zum Teil mit künstlicher Intelligenz: Textentwürfe für Antworten und Exposés, die Einordnung von Unterlagen und Nachrichten, Berechnungen und Erinnerungen. Das sind Entwürfe. Sie prüfen sie, bevor Sie sie verwenden.

Nachrichten an Interessenten versendet das System nur, wenn Sie den Versand auslösen oder eine Automatik selbst eingeschaltet haben. Auf der Stufe System gehen solche Nachrichten in Ihrem Namen über die Absenderadresse von Domagora.

Domagora betreibt das System mit der üblichen Sorgfalt, sichert aber keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zu. Wartung, Weiterentwicklung und Störungen bei Dritten (etwa Portalen oder E-Mail-Diensten) können den Betrieb einschränken. Bewahren Sie die Originale Ihrer Unterlagen selbst auf.

10. Haftung

Domagora haftet für Schäden, die Domagora vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Das gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn und für Folgeschäden.

Für beigezogene Dritte (etwa Portale, technische Dienstleister, Fotografen) haftet Domagora nur für sorgfältige Auswahl und Instruktion, soweit das Gesetz dies zulässt.

Domagora haftet nicht dafür, dass ein Verkauf zustande kommt, welchen Preis er erzielt oder wie lange er dauert, und nicht für Angaben und Unterlagen, die von Ihnen stammen.

11. Dauer, Kündigung und Ende

Die Vereinbarung läuft 6 Monate ab dem Start und verlängert sich danach jeweils um einen Monat. Mit dem Verkauf der Liegenschaft endet sie von selbst.

Sie können die Vereinbarung jederzeit, ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung beenden, ebenso Domagora: per E-Mail an info@domagora.com beziehungsweise an die in Ihrem Konto hinterlegte Adresse. Die Kündigung kostet Sie nichts.

Nach dem Ende nimmt jede Partei die Inserate, die sie geschaltet hat, innert fünf Werktagen vom Netz. Auf den Stufen Begleitet und Mandat übergibt Ihnen Domagora eine Liste der Personen, mit denen Domagora wegen Ihrer Liegenschaft in Kontakt stand.

Ihr Konto und Ihre Akte bleiben bestehen; dafür gelten die Nutzungsbedingungen.

Über das Ende hinaus gelten die Ziffern 3, 4, 7 (Meldung des Verkaufs), 10, 12 und 14.

12. Daten

Die Datenbank mit den Daten Ihrer Liegenschaft und Ihrer Interessenten steht in Zürich. Für Betrieb, Versand und automatische Vorschläge setzt Domagora Dienstleister ein, zum Teil mit Sitz im Ausland. Welche das sind, steht in der Datenschutzerklärung.

Stufe System: Sie entscheiden, welche Interessenten Sie erfassen und was Sie ihnen schreiben. Domagora bearbeitet diese Daten in Ihrem Auftrag (Art. 9 DSG): nur zum Betrieb des Systems, mit angemessener Datensicherheit und mit den in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleistern. Soweit es für die Abrechnung und den Nachweis der Vergütung nötig ist, bearbeitet Domagora sie zudem in eigener Verantwortung.

Stufen Begleitet und Mandat: Domagora bearbeitet die Daten der Interessenten in eigener Verantwortung.

Sie verwenden die Kontaktdaten Ihrer Interessenten nur für den Verkauf dieser Liegenschaft und geben sie nicht weiter.

Domagora hat Einsicht in die Vorgänge Ihres Verkaufs, um das System zu betreiben, Sie zu unterstützen und die Vergütung abzurechnen.

13. Änderungen und Übertragung

Domagora kann diese Vereinbarung für die Zukunft anpassen und teilt Ihnen Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mit. Widersprechen Sie bis zum Inkrafttreten nicht, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist Domagora in der Mitteilung hin. Sie können die Vereinbarung stattdessen jederzeit beenden. Die Sätze der Vergütung ändert Domagora für einen laufenden Verkauf nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Domagora darf diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, die das Geschäft von Domagora weiterführt und vom heutigen Inhaber beherrscht wird. Domagora teilt Ihnen die Übertragung mit. Ihr Recht, die Vereinbarung jederzeit zu beenden, bleibt bestehen.

14. Schlussbestimmungen

Mitteilungen erfolgen per E-Mail: an Domagora an info@domagora.com, an Sie an die in Ihrem Konto hinterlegte Adresse.

Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Kreuzlingen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten: Als Konsumentin oder Konsument können Sie auch an Ihrem Wohnsitz klagen, und Domagora klagt gegen Sie an Ihrem Wohnsitz.

Kennung dieser Fassung: 2026-10-07a#2f02b70cd0a7c0d1. Sie wird mit Ihrer Zustimmung festgehalten und steht in der Bestätigung, die Sie per E-Mail erhalten.